Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich.
Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer, nämlich aus garantierten Energiekosten-einsparungen. Die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen kann durch den Contractor erfolgen. Damit bietet das Energiespar-Contracting gerade öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitssektors die Möglichkeit, trotz knapper Finanzmittel in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren. Der Gebäudeeigentümer oder –betreiber erhält ein hohes Maß an Sicherheit für die Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Energieeffizienzmaßnahmen; denn wird die garantiere Einsparung nicht erreicht, muss der Contractor die Einsparverfehlung finanziell ausgleichen.
Während der Vertragslaufzeit übernimmt der Contractor die Instandhaltung gemäß DIN 31051 sowie das Störungsmanagement für alle neu von ihm eingebauten Anlagen. Der Betrieb bzw. die Bedienung der Anlagen verbleiben dagegen in der Regel beim Kunden, so dass die Personalauswirkungen vergleichsweise gering sind. Falls vom Kunden gewünscht, kann auch die Instandhaltungsverantwortung für die Altanlagen (die baulich nicht verändert werden) und der Betrieb der Anlagen vom Contractor übernommen werden.