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Mit dem „Blauen Engel“ als Umweltzeichen für „Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen“ können Energiespar-Contracting-Projekte ausgezeichnet werden, die besonders vorbildlich sind, einen besonders hohen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sich durch ein qualifiziertes Energiemanagement auszeichnen. Mit dem Umweltzeichen sollen solche vorbildlichen Projekte besser sichtbar werden und zur Nachahmung einladen. Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW begrüßt ausdrücklich die Einführung dieses Umweltzeichens und hat sich im Rahmen der Expertenanhörung intensiv an der Diskussion um die inhaltliche Ausgestaltung beteiligt.
Die Vergabekriterien des Blauen Engel zielen auf die Verwendung von Musterverträgen mit den dort enthaltenen Mindeststandards für den Nachweis der Energieeinsparungen, die Einführung eines Energiemanagementsystems und Serviceleistungen ab. Die erreichten Einsparungen müssen bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Als quantitative Kernanforderung wird formuliert, dass mit der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen mindestens 30 Prozent an CO2-Emissionen (Äquivalente) gegenüber dem Zustand vor dem Vertragsabschluss eingespart werden müssen. Um sicher zu stellen, dass die CO2-Minderungen nur zum geringen Teil durch einen Energieträgerwechsel (z.B. von Heizöl auf Biomasse) zustande kommen, wird als zusätzliches Kriterium gefordert, dass die Primärenergieeinsparung mindestens 25 Prozent betragen muss.
Die Vergabe des Umweltzeichens erfolgt durch die RAL gGmbH unter dem Zeichen RAL-UZ 170. Die Vergabegrundlagen können auf der Internetseite des Umweltbundesamtes herunter geladen werden.
»Vergabeunterlagen des Umweltbundesamtes«
»Pressemitteilung des AK Energiespar-Contracting im VfW«