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Pressemitteilung
„Blauer Engel“ für Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen

Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW begrüßt die Einführung des Umweltzeichens durch RAL und Umweltbundesamt

Im Gebäudebestand bestehen erhebliche Potenziale zur Reduzierung von Energieverbräuchen und -kosten sowie den damit verbundenen Treibhausgasemissionen, die durch gezielte Investitionen in energieeffiziente Gebäudetechnik und durch ein professionelles Energie­management ausgeschöpft werden können. Zahlreiche Pilotprojekte in öffentlichen Gebäuden und Krankenhäusern zeigen, dass durch die Energie­dienstleistung Einspar-Contracting Einsparungen von 20 bis 30 Prozent – in einigen Fällen sogar bis zu 50 Prozent - im Bereich der Anlagentechnik möglich sind. Die notwendigen Investitionen lassen sich dabei in der Regel aus den eingesparten Energiekosten finanzieren. Energie­dienst­leistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen bieten eine besonders interessante Möglichkeit um signifikante Energie­einsparungen und Emissions­minderungen zu erreichen, bei gleichzeitiger Übernahme der wirtschaftlichen und technischen Risiken durch den Auftragnehmer (Contractor).

Beim Einspar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber, langfristige Projekte (meist 7–10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer aus garantierten Energie­kosten­einsparungen. Die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen kann durch den Contractor erfolgen. Damit bietet das Einspar-Contracting gerade öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitssektors die Möglichkeit, trotz knapper Finanzmittel, in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren.

Die Verminderung des Energieverbrauchs und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen sind wichtige Ziele des Umweltschutzes. Mit dem „Blauen Engel“ als Umweltzeichen für „Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen“ sollen jene Projekte gekennzeichnet werden, die als besonders vorbildlich gelten können, die einen besonders hohen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die sich durch ein qualifiziertes Energiemanagement auszeichnen. Mit dem Umweltzeichen sollen solche vorbildlichen Projekte besser sichtbar werden und zur Nachahmung einladen.

Die Vergabekriterien des Blauen Engel zielen auf die Verwendung von Muster­verträgen mit den dort enthaltenen Mindest­standards für den Nachweis der Energie­einsparungen, die Einführung eines Energie­managementsystems und Serviceleistungen ab. Die erreichten Einsparungen müssen bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Als quantitative Kernanforderung wird formuliert, dass mit der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen mindestens 30% an CO2-Emissionen (Äquivalente) gegenüber dem Zustand vor dem Vertragsabschluss eingespart werden müssen. Um sicher zu stellen, dass die CO2-Minderungen nur zum geringen Teil durch einen Energie­träger­wechsel (z. B. von Heizöl auf Biomasse) zustande kommen, wird als zusätzliches Kriterium gefordert, dass die Primär­energie­einsparung mindestens 25% betragen muss.

Die Jury Umweltzeichen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und der RAL gGmbH die endgültige Vergabe­grundlage für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für „Energie­dienst­leistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen“ (Einspar-Contracting) erarbeitet. Am 07. Dezember 2011 wurde über die Einführung dieses Umweltzeichens und seiner Vergabekriterien positiv entschieden. Die Vergabe des Umweltzeichens erfolgt durch die RAL gGmbH unter dem Zeichen RAL-ZU 170. Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW begrüßt ausdrücklich die Einführung dieses Umweltzeichens und hat sich im Rahmen der Expertenanhörung intensiv an der Diskussion um die inhaltliche Ausgestaltung beteiligt.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Frank Stoppa, frank.stoppa@vfw.de, Tel.: 0511 36590-0

Informationen zum Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW: Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting vereint auf der neutralen Plattform des VfW neun marktprägende Anbieter und weitere unterstützende Marktakteure im Bereich des Einspar-Contracting, auch Energiespar-Contracting oder Energieeinspar-Contracting genannt.

Über den VfW
Der VfW unterstützt bei Fragen rund um das Energiecontracting und bietet Grundlagenschulungen, Tagungen sowie Konferenzen für Contractoren und Gebäudeeigentümer an. Mitgliedsbetriebe des VfW erhalten nach Besuch der Grundlagenseminare die Auszeichnung „Qualifizierter Contractor“ und lassen sich danach regelmäßig nachschulen. Weitere Informationen zum Thema Energiedienstleistung sind unter www.energiecontracting.de und www.einsparcontracting.eu zu erhalten.

 

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